CBD ist unbedenklich, wir müssen eine Überregulierung vermeiden

©Christandl/Flowery Field

Georg Wurth ist ein deutscher Hanflobbyist und Leiter des Deutschen Hanfverband. Wir haben mit ihm über die Gesetzeslage zu CBD in Deutschland gesprochen. Wurth hat erfolgreich dafür gekämpft, dass Cannabis als Medizin freigegeben wird und die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. In Deutschland wird 2023 Cannabis komplett legalisiert.

Seine wichtigsten Forderungen zum Umgang mit CBD im Überblick:

  • Medizinische CBD-Produkte müssen die arzneimittelrechtlichen Regeln einhalten.
  • CBD-Produkte sollten aber nur verschreibungsfähig und nicht verschreibungspflichtig sein und sollten neben Apotheken in Drogeriemärkten erhältlich sein – die Leistbarkeit muss garantiert sein!
  • Nichtmedizinische CBD-Produkte sollten frei erhältlich sein, aber der Lebensmittelkontrolle unterliegen.

Seit Herbst 2016 unterliegt CBD in Deutschland als Arzneimittel der Verschreibungspflicht und darf nicht mehr außerhalb der Apotheke verkauft werden. Welche Vor- und Nachteile hat diese Verordnung? 

CBD ist gut verträglich, Nebenwirkungen sind kaum bekannt. Uns ist auch kein Fall einer Verunreinigung von CBD-Produkten auf dem freien Markt bekannt. Dennoch ist es für Patienten von Vorteil, dass Arzneimittel strengere Vorgaben einhalten und strenger kontrolliert werden müssen. Zudem ist eine Erstattung durch die Krankenkassen dank der Anerkennung als Medikament wahrscheinlicher geworden. Diese Anerkennung wirkt auch bei den Ärzten. CBD kommt jetzt eher zur Anwendung. Nachteilig ist, dass CBD-Produkte aus der Apotheke teuer sind und die Hemmschwelle für Patienten steigt, CBD auszuprobieren. Schließlich müssen sie erst einmal einen Arzt überzeugen. Viele Patienten wissen nicht, dass sie auch CBD-Produkte aus diversen Hanfshops verwenden könnten, etwa Kosmetikprodukte mit CBD oder reines CBD. Solange CBD-Produkte nicht als Arzneimittel präsentiert, verkauft oder beworben werden, stellt deren Verkauf bisher auch für die Hersteller kein Problem dar.

Hat die Rezeptpflichtigkeit von CBD das Interesse der Ärzte geweckt? 

Uns liegen keine Zahlen zur Verschreibung von CBD vor. Wir gehen aber davon aus, dass solche Verschreibungen seit der Änderung zugenommen haben. Abgesehen von reinen CBD-Produkten nimmt die Wahrnehmung von CBD als medizinisch wirksamem Bestandteil von Cannabis insgesamt zu. Ärzte verschreiben seit der Legalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland tausendfach Hanfblüten. Sie müssen sich zwangsläufig auch mit den verschiedenen Sorten und deren Wirkstoffzusammensetzung an THC und CBD auseinandersetzen. Es gibt etwa bereits nahezu THC-freie CBD-Hanfblüten in den Apotheken. Auch die ärztliche Fortbildung nimmt Fahrt auf. Fachzeitschriften wie das „Ärzteblatt“ veröffentlichen laufend Artikel zum Thema. Der Arzt und Vorreiter Franjo Grotenhermen organisiert mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin laufend Fortbildungen, die Bundes- und Landesärztekammern ziehen nach. Das Problem ist: Viele Ärzte fangen praktisch bei null an. Hinzu kommt, dass bei vielen dieser Fortbildungen CBD nur am Rande eine Rolle spielt.

CBD-Lebensmittelzusätze und CBD-Nahrungsergänzungsmittel dürfen weiterhin außerhalb der Apotheke verkauft werden. Wie sieht das in der Praxis aus, und wer kontrolliert die Qualität?

Für Lebensmittel müssen Unternehmer die Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften gewährleisten. Die zuständigen Behörden der Bundesländer führen stichprobenartige Kontrollen durch.

Ansonsten kann CBD auch in anderer Form verkauft werden, solange es weder faktisch ein Arzneimittel ist noch als solches beworben wird. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die deutschen Behörden anstreben, auch CBD-Kosmetika als Arzneimittel einzustufen.

Wie ist generell der Umgang der Behörden mit CBD? Der Erwerb von CBD für den privaten Gebrauch ohne Rezept ist ja legal. Aber wie sieht die Situation der Händler und Produzenten aus?

Die Behörden gehen gegen den Verkauf von CBD-haltigen Nutzhanfblüten vor. Laut Behörden dürfen nur weiterverarbeitete Teile der Hanfpflanze an Privatpersonen verkauft werden. Das ist aber bei Hanftee problematisch und macht einen Markt für CBD-Gras – wie in der Schweiz und auch in Österreich – schwierig. Andere CBD-Produkte wie Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel scheinen hingegen unproblematisch zu sein, solange sie nicht medizinisch beworben werden. Diese Produkte werden zum Teil auch in Deutschland aus heimischem Nutzhanf produziert. Ebay hat den Verkauf von CBD-Produkten aber im März gestoppt. Das Argument war: CBD ist als Inhaltsstoff auf dem Ebay-Marktplatz generell und global unzulässig. Amazon verkauft CBD hingegen weiterhin.

Welche Regelung würde der Deutsche Hanfverband zu CBD empfehlen? 

CBD ist unbedenklich, wir sollten eine Überregulierung vermeiden. Ja, medizinische CBD-Produkte sollten die arzneimittelrechtlichen Regeln einhalten müssen. Sie sollten aber nur verschreibungsfähig und nicht verschreibungspflichtig und neben Apotheken auch in Drogeriemärkten erhältlich sein, wie zum Beispiel Vitamin C. Nichtmedizinische CBD-Produkte sollten frei erhältlich sein, aber der Lebensmittelkontrolle unterliegen.

Cannabinoide sind nicht wasserlöslich, sondern alkohol- und fettlöslich. Sie werden vom Körper nur zu etwa 20 Prozent aufgenommen. Das heißt, dass etwa 80 Prozent des weltweit konsumierten THC oder CBD etwa beim Rauchen in der Atmosphäre landen. Dennoch werden Hanfblütentees beworben und lädt die Abgabe von Cannabisblüten in der Apotheke zum Rauchen ein. Wäre eine andere Konsumform nicht zielführender?

Auch bei oraler Aufnahme geht Wirkstoff verloren. Der entscheidende Aspekt sollte hier nicht die maximale Effizienz, sondern die Gesundheit und Bedürfnisse des Patienten sein. Rauchen ist wegen der Teerbelastung nie empfehlenswert, vaporisieren ist dem aus gesundheitlichen Gründen immer vorzuziehen. Inhalieren ist ratsam, wenn ein schneller Wirkungseintritt und eine genaue Steuerung gewünscht sind. Oraler Konsum über fetthaltige Lebensmittel oder Tropfen und Sprays aus der Apotheke ist empfehlenswert, wenn ein möglichst stabiler und länger anhaltender Pegel erzielt werden soll.

CBD in Österreich

In Österreich fällt CBD nicht unter das Suchtmittelgesetz. Laut aktueller Rechtslage für CBD sind somit Besitz und Konsum jeglicher Produkte legal. Dazu muss lediglich der THC-Gehalt unter 0,3% liegen. Im Gegensatz zu Deutschland dürfen auch Endverbraucher CBD-Produkte besitzen. Deshalb sind CBD-Blüten in Österreich legal. Sie dürfen gemäß Gesundheitsministerium aber nicht als Rauchwaren angepriesen und verkauft werden. Grund dafür ist, dass der THC-Gehalt beim Verbrennen die Grenze von 0,3% übersteigen kann. CBD-Blüten werden deshalb meist als “Aroma-Blüten” angeboten. CBD-Tee ist in Österreich ebenfalls eindeutig legal. Da es sich nicht um Extrakte handelt, fallen diese nicht unter die Novel Food Verordnung. 

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